Eine Gruppe von jungen Menschen steht hinter der Blumenuhr, aber vor dem Holstentor.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitung

Die HANSA-PARK Freizeit- und Familienpark GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.hansapark.de sowie für https://eventplaner.hansapark.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den rechtlichen Anforderungen

Diese Website ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Auf unserer Website haben wir folgende Maßnahmen erfolgreich realisiert:

  • Korrekte semantische Strukturierung der Überschriften (z.B. H1 → H2 → H3)
  • Ergänzung von Alternativ-Texten für Bilder (weitere Ergänzungen sind noch in Bearbeitung)
  • Optimierung des Farbkontrasts zur besseren Lesbarkeit
  • Korrektur und Ergänzung von ARIA-Rollen zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Screenreader
  • Einheitliche Anwendung von aria-role="tablist" bei allen Akkordeon-Elementen
  • Ergänzung beschrifteter Formularfelder (z.B. im Bereich „Travelservice Bus & Bahn“)
  • Aussagekräftige Linktexte hinzugefügt
  • Ergänzung von aria-label-Attributen bei Buttons zur verbesserten Bedienbarkeit per Screenreader

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Bilder: Ergänzung weiterer Alternativ-Texte für Bilder
  • PDF-Dateien: Die von uns auf der Webseite zur Verfügung gestellten PDF-Dateien erfüllen die Ansprüche an die Barrierefreiheit nicht.
  • Videos: Nicht alle auf der Webseite verlinkten Videos verfügen über einen Untertitel.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.05.2025 erstellt und zuletzt am 28.04.2026 aktualisiert.
Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular auf dieser Website, unter info@hansapark.de oder über unsere Kundenhotline +49 (0) 4563/474-0.

HANSA-PARK Freizeit- und Familienpark GmbH & Co. KG
Unternehmenskommunikation
Am Fahrenkrog 1
23730 Sierksdorf
Deutschland

Beschwerdeverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik, eingerichtet bei dem oder der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein, einen Antrag auf Einleitung eines Beschwerdeverfahrens nach dem Schleswig-Holsteinischen Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) stellen.

Die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik nach § 12e LBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holsteins, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Direkt kontaktieren können Sie die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik unter Telefon 0431 988-1612 oder per E-Mail: bbit(at)landtag.ltsh.de