Park- und Parkplatzordnung des HANSA-PARK

Herzlich willkommen

Vorab ein Sicherheitshinweis aus aktuellem Anlass

Ab dem 01. April soll der Cannabis-Konsum in Deutschland (teil-) legalisiert werden.

Wir möchten aufgrund der voraussichtlichen Änderungen klarstellen, dass unsere bisherigen Sicherheitsregelungen für den HANSA-PARK auch künftig weiterhin gelten:

Im HANSA-PARK wird nach wie vor weder der Besitz noch der Konsum von Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln weder für Minderjährige noch für Erwachsene erlaubt sein. Dies gilt auch für die Parkplätze (einschließlich der Sonderparkplätze) und Zuwegungen auf dem HANSA-PARK Gelände. Grundlage für diese Regelung ist unser Hausrecht.

Eine Mitfahrt in unseren Attraktionen ist gemäß der TÜV-Sicherheitsregeln ebenfalls nicht gestattet. Dort heißt es: Von der Mitfahrt ausgeschlossen sind Personen, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder bewusstseinsverändernden Medikamenten stehen.

Hinzukommend gelten ohnehin für alle Bereiche des Parks die Anforderungen im Rahmen der OK for Kids-Zertifizierung sowie die berechtigten Anforderungen, welche Eltern und auch wir als Park an den Kinder-und Jugendschutz stellen.

Parkordnung

Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Entdeckens und Erlebens in Deutschlands einzigem Themen- und Familienpark am Meer. Dabei wünschen wir Ihnen viel Freude und Spaß.  Bitte handeln Sie aber auch stets mit Rücksicht und Vorsicht. Das bedeutet vor allem, für sich und andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit zu beachten. Wir bitten Sie, die nachfolgenden Regeln, die auf unserem gesamten Parkgelände (Park und Parkplätze) gelten und die Geschäftsgrundlage für Ihren Besuch bei uns darstellen, genau zu beachten.

1. Parken

Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr stark behindern, müssen wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen. Die Parkgebühr wird für den zur Verfügung gestellten Parkraum (Parkplatz), nicht aber für die Bewachung des Fahrzeuges erhoben. Achten Sie bitte daher beim Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen. Ebenso bitten wir Sie, keine Tiere im Auto zurückzulassen. Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosion und Feuer zurückzuführen sind und bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere, können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsangehörige unseres Freizeitparks verursacht wurde. Schadenersatz kann aber nur geleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Parkplatzes unseren Mitarbeitern melden.

2. Eintritt

Das Gelände des Freizeitparks darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen betreten werden. Kinder, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind nur zusammen mit einer volljährigen Aufsichtsperson zutrittsberechtigt. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Tageseintrittskarten sind nur zum einmaligen Zutritt während der laufenden Saison gültig. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes. Ein Wiedereintritt ist nur mit gültigem Handstempel möglich.
Unsere Eintrittspreise sind Inklusivpreise und beinhalten die beliebig häufige Benutzung aller in Betrieb befindlichen Fahrattraktionen, aller Shows und Filmvorführungen sowie vieler Themenattraktionen. Einige wenige Angebote sind kostenpflichtig. Bitte beachten Sie die Aushänge vor Ort. Die Mehrwertsteuer ist im Eintrittspreis enthalten. Verschiedene Ermäßigungen können nicht miteinander kombiniert werden.  
Der Verkauf von Gutscheinen, Eintritts- oder Ehrenkarten des HANSA-PARK ist weder auf dem Gelände des Parks noch auf dem Parkplatz gestattet.

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen und Besucherkontrollen

Den Anordnungen der Mitarbeiter des HANSA-PARK und anderer zur Ausübung des Hausrechtes befugter Personen wie des Sicherheitsdienstes ist im eigenen Interesse immer Folge zu leisten.

Die Gäste sind aufgefordert, sich allen anderen gegenüber stets rücksichts- und respektvoll zu verhalten. Bei allen Verstößen gegen die Parkordnung, Störungen der Ordnung, ungebührlichem Verhalten, Beeinträchtigungen anderer, Gewalt, verbalen Ausfällen jeglicher Art sowie mutwilligen Beschädigungen von Anlagen und Einrichtungen können Besucher ohne Ausgleich vom Gelände verwiesen werden.
Im Interesse der Erhaltung der Parkanlagen für alle Gäste dürfen die Besucher die Wege und Plätze nicht verlassen. Das Betreten von gekennzeichneten Bühnen- und Versorgungsbereichen ist nicht erlaubt. Absperrungen, Zäune und Mauern dürfen nicht überklettert oder überstiegen werden. Das Baden in den Seen sowie das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten sind nicht gestattet.

Das Tragen von angemessener Oberbekleidung und Schuhen ist erforderlich. Bei einzelnen Attraktionen ist geschlossenes Schuhwerk erforderlich (siehe unsere Sicherheitshinweise bei den jeweiligen Attraktionen). Besucher mit Bekleidungen, die Verwechslungsgefahr mit Mitarbeitern oder Darstellern des HANSA-PARK auslösen könnten sowie Besucher mit Bekleidungen, Schminkgestaltungen oder Tätowierungen, an denen andere Gäste, insbesondere Kinder Anstoß nehmen könnten, können von HANSA-PARK ohne Ausgleich vom Gelände verwiesen werden. Masken und vollständige Gesichtsverhüllungen sind untersagt.

Essen und Trinken sind in den Attraktionen und in den Indoorshows untersagt.

Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuer.

HANSA-PARK ist grundsätzlich ein rauchfreier Park. Außerhalb der Raucherinseln ist das Rauchen - auch von E-Zigaretten - nicht erlaubt.

Das Grillen ist auf dem gesamten Parkgelände nicht gestattet. Das Mitbringen von Grill- und Kochgeräten ist ebenfalls nicht gestattet.

Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Musikgeräten ist untersagt. Hupen, Megafone oder ähnliche Instrumente dürfen nicht mitgenommen oder betrieben werden.
Aus Gründen der Sicherheit für alle Gäste sind das Skateboardfahren, Inlineskaten oder das Benutzen von Rollern jeglicher Art im Parkgelände ebenso wie das Mitnehmen/der Betrieb von Drohnen oder ferngesteuertem Gerät nicht gestattet.
Kraftbetriebene Fortbewegungshilfen jeglicher Art wie z.B. Elektromobile oder Elektrorollstühle als orthopädische Hilfsmittel dürfen aus Haftungsgründen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf dem Parkgelände genutzt werden.
Sperrige und besonders große Gegenstände wie z.B. große Koffer dürfen nicht mitgenommen werden.

Jeder Gast, der HANSA-PARK betreten möchte, stimmt im eigenen Sicherheitsinteresse freiwillig und ausdrücklich einer möglichen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst des Parks zu.  Diese Kontrollen dienen dazu festzustellen, ob einzelnen Personen aufgrund von mitgeführten verbotenen oder gefährlichen Gegenständen oder aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum  für sich und andere eine Gefahr darstellen. Diese Zustimmung umfasst die Durchsuchung von Kleidung und mitgeführten Behältnissen.

Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Beispiele: Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe, Feuerwerkskörper, Glasflaschen, Laserpointer etc.) oder sonstigen verbotenen Gegenständen (Beispiele: Alkohol, verbotene Drogen) sind auf dem Gelände des Parks nicht gestattet, ebenso wenig das Tragen, Verwenden und Mitsichführen von rassistischen, fremdenfeindlichen, verfassungsfeindlichen, jedwede Art diskriminierenden oder Gewalt verherrlichenden Gegenständen sowie entsprechendes Verhalten jeder Art. Der Sicherheitsdienst ist beim Zutritt und im Park berechtigt, Durchsuchungen an Kleidung und mitgeführten Gegenständen von Personen durchzuführen, die aufgrund ihres Verhaltens oder sonstiger Hinweise verdächtig sind, nach dieser Parkordnung untersagte Gegenstände mit sich zu führen. Diese Gegenstände können sichergestellt werden. Wer seine Zustimmung zu einer solchen Kontrolle oder zur Abgabe von verbotenen Gegenständen verweigert, verwirkt entschädigungslos sein Zutrittsrecht.

Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, untersagte Gegenstände mitbringen oder die gegen die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen unter Ziffer 3 verstoßen kann der Zutritt zum Parkgelände verweigert oder können vom Parkgelände ohne Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung des gezahlten Eintritts verwiesen werden.

Hunde können mitgebracht werden, müssen aber kurz angeleint werden und müssen immer beaufsichtigt sein.  Im Übrigen gilt die Hundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein in ihrer aktuellen Fassung. Im Interesse der Hygiene ist es für den Zutritt von Hunden auf das Parkgelände Voraussetzung, dass ihre Besitzer eine Vorrichtung zur Beseitigung von Hundekot mit sich führen. Zu Show-Vorführungen, Fahrattraktionen und den besonders gekennzeichneten Bereichen des Parks haben Hunde keinen Zutritt. Andere Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.

4. Benutzung der Attraktionen und Einrichtungen im HANSA-PARK

Die in Betrieb befindlichen Einrichtungen im Freizeitpark (Fahrattraktionen, Shows, sonstige Attraktionen) stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung (Sicherheitshinweise) und Zweckbestimmung während ihrer jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung. Alle Sicherheitsvorschriften, die am Eingang zu den Einrichtungen  angeschlagen sind sowie die Anweisungen der HANSA-PARK-Mitarbeiter sind stets einzuhalten und die Sicherheitsvorrichtungen der jeweiligen Einrichtung sind zu nutzen. Die Besucher sind verpflichtet, sich vor der Nutzung über alle Warnhinweise, Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsvorrichtungen zu informieren und sich von der eigenen körperlichen Verfassung zu überzeugen. Bitte beachten Sie, dass die Gäste, die alle grundsätzlichen Anforderungen und Sicherheitsvorschriften der jeweiligen Einrichtung erfüllen, gerade dann noch selbst entscheiden müssen, ob die Attraktion für sie und ihren Gesundheitszustand individuell geeignet ist. Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt daher eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr.

HANSA-PARK ist berechtigt, einzelne Personen (z.B. aufgrund der Größe, des Körperbaus oder körperlicher oder geistiger Einschränkungen) von der Nutzung einzelner Einrichtungen zum Schutz ihrer Gesundheit und zu ihrer eigenen Sicherheit entschädigungslos auszuschließen.

Die Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung können von der Öffnungszeit des HANSA-PARK abweichen.

Das Mitführen loser Gegenstände in den Fahrattraktionen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Insbesondere Kameras, Handys, Schlüssel und andere lose Gegenstände, die auf andere Gäste oder Mitfahrende fallen können, sind abzulegen oder vor der Fahrt sicher zu verstauen. Gegenstände wie Schals, lose Kleidung und Tücher, die sich lösen und in Räder und Achsen verwickeln und dadurch den Träger verletzen oder Fahrzeuge zum Stillstand bringen können, müssen abgelegt oder durch geeignete Maßnahmen wie feste Haarnetze oder eng anliegende Sturmhauben so verstaut werden, dass sie keine Gefahr mehr darstellen. HANSA-PARK kann den festen Sitz oder das sichere Verstauen derartiger loser Gegenstände nicht prüfen. Wenn diese Gegenstände nicht entweder abgelegt oder durch geeignete wie zum Beispiel die genannten Maßnahmen für jedermann ohne Prüfung leicht von außen erkennbar gut gesichert sind, ist die Mitfahrt aus Sicherheitsgründen  entschädigungslos ausgeschlossen. Für abgelegte oder mitgenommene Gegenstände übernimmt der HANSA-PARK keine Haftung.  Film- und Fotoaufnahmen sind bei der Benutzung der schnellen Fahrattraktionen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Ebenso verboten sind dort Gopros und Handy-Kameras während der Fahrt auch bei Verwendung von Brustgurten, Helmkameras und Kamera-Halterungen jeglicher Art. In allen anderen Attraktionen und Shows sind Fotoaufnahmen mit Blitzlicht untersagt. Sollten Sie mutwillig die Benutzungshinweise, Sicherheitshinweise, Bedienungsanleitungen oder Anweisungen der HANSA-PARK-Mitarbeiter missachten, können Sie von der Benutzung der Attraktion ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange "vorzudrängeln". Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzeranleitungen und  Warnhinweise z.B. durch das Mitführen loser Gegenstände oder durch mutwillige Beschädigung entstehen.

Die Fahrattraktionen, Shows, Filmvorführungen und sonstigen Attraktionen können beliebig oft benutzt werden. Um wartende Gäste nicht zu benachteiligen, sind die Attraktionen nach jeder Benutzung zu verlassen und vom Eingang her wieder zu betreten.

Bei starkem Wind, behinderter Sicht, Gewittern und besonderen Witterungsverhältnissen sind wir berechtigt, zum Schutz der Besucher den Betrieb einzelner Einrichtungen und Attraktionen einzustellen. Weiterhin können Attraktionen und Einrichtungen aus technischen oder organisatorischen Gründen oder wegen TÜV-Prüfungen auch ohne Vorankündigung geschlossen sowie Paraden und Shows verschoben oder abgesagt werden. In allen diesen Fällen sowie   bei Schließung   des gesamten Geländes aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Unterbrechung der Strom-oder Wasserzufuhr, Gewitter und Sturm sowie aufgrund von technischen oder organisatorischen Gründen, welche der Park nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung/Minderung des Eintrittspreises.

Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Warnhinweise und Nutzungsbestimmungen sind zu beachten.

5. Aufsichtspflicht

Wir weisen alle Eltern und Begleit- und Aufsichtspersonen von Kindern und Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir sie davon nicht entbinden können. Aufsichtspersonen und Eltern tragen für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen. Passen Sie bitte stets auf Ihre Kinder auf.

6. Haftung

Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter zurückzuführen sind. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Gefahren für Leben und Gesundheit. Wir haften nicht für Gegenstände, die mitgebracht werden, die Mitarbeitern im Park übergeben werden oder im Park abgelegt werden.

7. Schadensmeldungen

Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes im Service-Center am Haupteingang. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.

8. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen sowie Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken

Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen und Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen. Werbungen und Kundgaben für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften und Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Parkgelände, dem Parkplatz und innerhalb der Gebäude und Fahrattraktionen etc. verboten und werden in jedem Einzelfall mit Parkverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet.

9. Videoüberwachung / Film- und Fotoaufnahmen

Der HANSA-PARK ist als großflächige Versammlungs- und Vergnügungsstätte im Sinne des § 4 Abs.1 Satz 2 Ziffer 1 BDSG videoüberwacht. Alle Zugänge zum Gelände sind mit entsprechenden Hinweisschildern ausgestattet, die auf die Videoüberwachung hinweisen. Die Sicherheit und der Schutz der Besucher, der Mitarbeiter und der Anlagen gelten dabei als ein besonders wichtiges Interesse. Diese zuvor genannten Zwecke und Interessen sind gleichzeitig auch die Grundlage für die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die Videoüberwachung findet ohne Ton statt. Die aufgezeichneten Daten werden keiner bestimmten Person zugeordnet, können aber personenbezogene Daten in Form von Aufnahmen von natürlichen Personen beinhalten. Auch besondere Kategorien von Personen, wie z.B. Minderjährige oder Behinderte, können Gegenstand der Videoaufnahmen sein.
Die Aufnahmen werden in der Regel für maximal 72 Stunden gespeichert. Eine längere Speicherdauer erfolgt nur, sofern dies zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder zur Verfolgung von Straftaten im konkreten Einzelfall erforderlich ist. Eine Datenübermittlung an Dritte findet nur statt, wenn dies zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist. Verantwortlicher ist der HANSA-PARK. Ausführliche Informationen zu Ihren Rechten erhalten Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter www.hansapark.de/datenschutz.

Im HANSA-PARK werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die Bereiche und Attraktionen werden soweit möglich gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche oder sprechen unsere Mitarbeiter an.

Bei den Attraktionen Wildwasserfahrt, Flucht von Novgorod, Schwur des Kärnan, Schlange von Midgard, Crazy Mine, Der Kleine Zar und Safari-Jeeps werden automatisch Erinnerungsphotos von Fahrgästen aufgenommen, zwischengespeichert und zum Verkauf angeboten. Mit der Benutzung dieser Attraktionen stimmt jeder Fahrgast dieser Handhabung zu.

Private Foto- und Filmaufnahmen sind erlaubt, soweit andere Gäste weder beeinträchtigt oder gestört werden. Aufnahmen jeglicher Art mit kommerzieller Absicht erfordern eine vorherige schriftliche Zustimmung des HANSA-PARK.

10. Hausrecht

Der HANSA-PARK ist berechtigt, Personen, die gegen die Park- und Parkplatzordnung verstoßen, den Zugang zu verweigern bzw. vom Parkgelände zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes besteht nicht, auch nicht teilweise.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß im HANSA-PARK!

Sierksdorf, 28.03.2024