AGB des HANSA-PARKS für Veranstaltungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen gelten für die Überlassung von Konferenz- und Veranstaltungsräumen des HANSA-PARKS (im Folgenden HP genannt) sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Vertragspartner (im Folgenden Veranstalter genannt). Entgegenstehende Bedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung.

  1. Stornierungen

Nach Auftragsbestätigung wird sofort mit zahlreichen Maßnahmen wie zum Beispiel dem festen Engagement von Mitarbeitern und Darstellern in Vorleistung getreten. Im Falle einer Stornierung fallen folgende Kosten an:

Werden Veranstaltungen vom Veranstalter bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung storniert, so hat der Veranstalter 50 Prozent des vereinbarten Gesamtentgeltes zu zahlen. Bei Stornierungen bis zu 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung muss der Veranstalter 80 Prozent der Auftragssumme zahlen. Bei kurzfristigeren Stornierungen ab 6 Tage vor Beginn der Veranstaltung muss der Veranstalter 90 Prozent der Auftragssumme zahlen. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des HP nachzuweisen.

  1. Vertragsabschluss

Eine Vereinbarung über Lieferungen und Leistungen ist für den HP nur verbindlich, wenn das Angebot schriftlich vom Veranstalter bestätigt und somit ein Auftrag erteilt wird.

  1. Teilnehmerzahl

Für Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke serviert werden, muss der Veranstalter dem HP die genaue Anzahl der Teilnehmer und die Speisenauswahl bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung verbindlich aufgeben. Diese Angaben gelten als garantierter Auftragsinhalt und werden vom HP bei der Rechnungserstellung als Minimum zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Tabakwaren und anderem werden nach den jeweils gültigen Listenpreisen für Veranstaltungen des HP gesondert verrechnet.

Für den Fall, dass die angegebene Teilnehmerzahl um mehr als 5 Prozent überschritten wird, behält sich der HP eine Änderung der vereinbarten Speisenfolge vor. Bei einer um mindestens 5 Prozent geringeren Teilnehmerzahl muss das Angebot neu kalkuliert werden; Mehrkosten gehen zu Lasten des Veranstalters.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart verstehen sich die Preise inklusive Mehrwertsteuer, Bedienungsgeld und aller Abgaben. Eine etwaige Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Abschluss des Auftrages und Veranstaltung geht zu Lasten des Veranstalters.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Abschluss des Auftrages und Durchführung der Veranstaltung 90 Tage , so behält sich der HP das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Kosten und Löhne in der Zwischenzeit erhöht haben.

Unsere Rechnungen sind binnen 8 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen.

  1. Getränkeabrechnung

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, werden Getränke "all inclusive" angeboten und sind in der vereinbarten Auftragssumme bereits enthalten.

Werden vor Ort Extrabestellungen oder kurzfristige Änderungen vorgenommen, werden die Zusatzgetränke nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt.

  1. Mitgebrachte Speisen und Getränke

Der Veranstalter darf keine Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen mitbringen, es sei denn, es wird darüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

  1. Haftungsbeschränkungen

Der HP haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind. Insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen.

Bei Ausfall einzelner Attraktionen oder Showprogramme durch höhere Gewalt wie zum Beispiel schlechte Wetterbedingungen oder Wartungs- und Reparaturarbeiten besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der vereinbarten Auftragssumme.

Der guten Ordnung halber möchten wir an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass wir alkoholisierte Personen nicht mit unseren Fahrattraktionen mitfahren lassen dürfen. Dies sind TÜV-Vorgaben, an die wir uns auch bei Abendveranstaltungen zu halten haben. Bei Fehlverhalten diverser Teilnehmer behalten wir uns vor, Fahrattraktionen ggf. auch vorzeitig zu schließen. Hier kommt Punkt 10. dieser AGB zum Tragen, um die Sicherheit der Gäste gewährleisten zu können.

Die Gäste sind selbst für sich und Ihr Verhalten verantwortlich. Entstehen alkoholbedingt Schäden – sowohl an Leib und Leben als auch an Gegenständen - so ist hierfür allein diejenige Person selbst verantwortlich, die dieses verursacht hat. HANSA-PARK kann keine Verantwortung für das Handeln der Veranstaltungsteilnehmer übernehmen. Dies gilt sowohl innerhalb der Veranstaltungsräumlichkeiten als auch für den Rückweg von der jeweiligen Räumlichkeit zum Ausgang des Parks.

Bitte sorgen Sie als Veranstalter dafür, dass alle Teilnehmer unbeschadet Ihre Heimreise antreten und niemand alkoholisiert ins Auto steigt.

  1. Schadensmeldungen

Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes bei der Information oder während einer Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.

Ein Schadensanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach dieser Frist und nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.

  1. Technische Einrichtungen

Soweit der HP für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten für die Durchführung der Veranstaltung beschafft, handelt der HP im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt den HP von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der Einrichtungen frei.

  1. Kündigung durch den HANSA-PARK

Der HP ist jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis auch ohne Einhaltung einer Frist zu beenden, wenn die Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des HP gefährdet. Das gilt auch im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes. Schadensersatzansprüche des Veranstalters entstehen in diesem Falle nicht.

  1. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Sierksdorf/Ostsee und Gerichtsstand ist Oldenburg/Holstein. Das gilt auch, wenn der Veranstalter im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Auf den abgeschlossenen Auftrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle einer ungültigen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt insbesondere für die Abbedingung der Schriftform in dieser und in allen anderen Klauseln.

Es gilt die Parkordnung des HP, welche wir auf Wunsch gerne nachreichen.